Das vom Beklagten eingereichte "Verlustschein-Journal" (BB 14) ist nicht aktuell, führt es Verlustscheine doch lediglich bis am 16. Januar 2025 auf. Der Verlustschein, welcher vorliegend zur Konkurseröffnung geführt hat, datiert vom 18. Juni 2025, weshalb er nicht im Journal aufgeführt ist. Es ist somit nicht auszuschliessen, dass noch weitere Verlustscheine bestehen. Allerdings lässt allein schon die Tatsache, dass im Januar 2025 erneut vier Verlustscheine gegen den Beklagten ausgestellt werden mussten, auf die Zahlungsunfähigkeit des Beklagten schliessen.