Verlustscheingläubiger seien die in diesem Verfahren involvierten Steuerämter des Kantons Aargau. Er sei seit sehr langer Zeit Inhaber des Einzelunternehmens "B._____" in R._____. Dem Jahresabschluss 2024 seiner Einzelfirma sei zu entnehmen, dass die Firma über ein Vermögen von Fr. 405'758.98 verfüge. Sein Eigenkapital habe per 31. Dezember 2024 Fr. 403'341.93 betragen. Aktuell verfüge er auf dem Geschäftskonto bei der UBS über ein Barguthaben von Fr. 221'332.60. Vor der Überweisung des Betrags von rund Fr. 130'000.00 habe er über ein Barguthaben von Fr. 351'332.60 verfügt. Im Jahr 2024 habe er einen Gewinn von Fr. 34'911.35 erzielt.