3. 3.1. Gegen diesen ihm am 21. November 2025 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 24. November 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte: " 1. Es sei in Gutheissung der Beschwerde der mit Entscheid des Präsidiums des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Aarau vom 20. November 2025 über den Beschwerdeführer am 20. November 2025, um 09:00 Uhr eröffnete Konkurs aufzuheben.