2. 2.1. Am 27. August 2025 stellten die Kläger beim Bezirksgericht Aarau das Konkursbegehren. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte am 20. November 2025: " 1. Über A._____, […], wird mit Wirkung ab 20. November 2025, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. 3. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren. -3-