Die Klägerin hat aufgrund der Bezeichnung der vorinstanzlichen Verfahrensnummer (SG.2025.273) in ihrem Schreiben bestätigt, dass sich die Einzahlung der Beklagten vom 30. Oktober 2025 über Fr. 5'831.50 auch auf die vorliegend massgebliche Konkursforderung bezog und diese somit am 31. Oktober 2025 vollständig beglichen wurde. Dies ergeht schliesslich auch aus der E-Mail der Klägerin vom 18. November 2025 um 12:02 Uhr an die Vorinstanz – und damit nach Konkurseröffnung um 09:00 Uhr – mit welcher die vollständige Tilgung per 31. Oktober 2025 bestätigt wurde.