__ AG zu Gunsten der Klägerin in der Höhe von Fr. 5'831.50 mit Transaktionsdatum bzw. Valutadatum vom 30. Oktober 2025 ein (Beschwerdebeilage 2). Dass sich diese Einzahlung explizit auf die in Betreibung gesetzte Forderung bezog, ergibt sich aus diesem Beleg zwar nicht. Die Beklagte reicht jedoch zusätzlich ein Schreiben der Klägerin vom 18. November 2025 ein, aus welchem hervorgeht, dass die Konkursforderung betreffend das (hier massgebliche) vorinstanzliche Konkursverfahren SG.2025.273 per 31. Oktober 2025 vollständig beglichen worden sei (Beschwerdebeilage 4).