2.2. Die Konkursforderung belief sich inkl. Entscheidgebühr der Vorinstanz auf Fr. 1'232.15 (Vorladung zur Hauptverhandlung vom 18. November 2025). Die Konkurseröffnung erfolgte am 18. November 2025 um 09:00 Uhr (vorinstanzlicher Entscheid Dispositiv-Ziffer 1). Die Beklagte macht beschwerdeweise geltend, sie habe die in Betreibung gesetzte Forderung vor Konkurseröffnung vollständig beglichen. Dazu reicht sie einen Beleg betreffend eine Zahlung von ihrem Konto bei der B._____ AG zu Gunsten der Klägerin in der Höhe von Fr. 5'831.50 mit Transaktionsdatum bzw. Valutadatum vom 30. Oktober 2025 ein (Beschwerdebeilage 2).