2.2. Die Beklagte hat mit der Beschwerde einen Beleg betreffend die von ihrem Konto bei der Aargauischen Kantonalbank am 22. Oktober 2025 an die Abteilung Finanzen Aargau, Sektion Tresorerie, 5001 Aarau, mit dem Zahlungszweck "Kantonale Steuern JP" erfolgte Bezahlung von Fr. 1'428.60 eingereicht. Diese Summe entspricht dem in der Vorladung vom 1. Oktober 2025 errechneten Schuldbetrag (vorinstanzliche Akten act. 10) und wurde vom Kläger offensichtlich der Konkursforderung zugerechnet. So bestätigte der Kläger in seiner Beschwerdeantwort, dass die Beklagte die Forderung inklusive Betreibungs- und Verfahrenskosten sowie Verzugszinsen am 22. Oktober 2025 bezahlt habe.