1. 1.1. Der Kläger betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q._____ vom 29. November 2024 für eine Forderung (Steuerausstand 2022) von Fr. 904.60 nebst Zins zu 5 % seit 23. November 2024 sowie für Verzugszins bis 22. November 2024 in der Höhe von Fr. 10.30. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 19. Dezember 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 11. September 2025 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Zofingen das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 31. Januar 2025 der Beklagten am 12. März 2025 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.