2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte am 23. Oktober 2025: " 1. Über die A._____ GmbH, […], wird mit Wirkung ab 23. Oktober 2025, 15:30 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt des Kantons Aargau beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.