1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes B._____ vom 16. Juni 2025 für eine Forderung von insgesamt Fr. 3'052.80 (nebst Zins zu 5 % auf Fr. 3'002.80 seit dem 13. Juni 2025). 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 18. Juni 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 27. August 2025 beim Bezirksgericht Lenzburg das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung des Betreibungsamtes B._____ vom 14. Juli 2025 der Beklagten am 5. August 2025 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht vollständig bezahlt hatte.