Der Gesuchsgegner wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mit Verfügung vom 20. November 2024 ab, wogegen der Gesuchsteller am 25. November 2024 Beschwerde erhob. In Kenntnis dessen sowie der Tatsache, dass der Gesuchsteller am 3. Dezember 2024 (Postaufgabe) um -8-