Trotzdem sei er mit Verfügung vom 25. November 2024 vom Gesuchsgegner aufgefordert worden, im hängigen Eheschutzverfahren einen Kostenvorschuss von Fr. 2'400.00 zu leisten. Daraufhin habe er am 1. Dezember 2024 einen Sistierungsantrag bezüglich Frist zur Zahlung des Kostenvorschusses gestellt.