2. Bereits mit Eingabe vom 6. Januar 2025 reichte der Gesuchsteller beim Bezirksgericht Q._____ (Präsidium) im Verfahren SF.2024.77 ein Ausstandsgesuch gegen den Präsidenten des Bezirksgerichts Q._____ (B._____; Gesuchsgegner) ein. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 31. Januar 2025 übermittelte der Gesuchsgegner das Ausstandsgesuch des Gesuchstellers vom 6. Januar 2025 samt seiner Stellungnahme sowie der Stellungnahme der Gegenpartei vom 29. Januar 2025 dem Obergericht des Kantons Aargau zur Beurteilung. 3.2. Die Eingabe des Gesuchsgegners wurde dem Gesuchsteller mit Verfügung vom 10. Februar 2025 zur freigestellten Stellungnahme zugestellt. Der Gesuchsteller liess sich nicht vernehmen.