1. 1.1. Der Gesuchsteller hat beim Zivilgerichtpräsidium Q._____ am 21. Juni 2024 ein Eheschutzgesuch eingereicht und ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt. Daraufhin eröffnete das Gerichtspräsidium Q._____ das Verfahren SF.2024.77. 1.2. Mit Verfügung vom 20. November 2024 wies der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Q._____ das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 21. Juni 2024 ab.