Der Beklagte erzielte in den Jahren 2023 und 2024 Erträge von Fr. 134'906.96 bzw. Fr. 237'862.40 (vgl. BB 16, S. 4; BB 17, S. 4), was letzten Endes, insbesondere wegen den gestiegenen Kosten für den Aufwand "Material Arb. Dritte" und den Löhnen (BB 17, S. 6) einen weiteren Kapitalverlust bzw. eine weitere Verschuldung, wie oben ausgeführt, nicht verhindern konnte. Einen Zwischenabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanz und Erfolgsrechnung) wurde nicht eingereicht. Damit kann sich das Gericht über die aktuelle Geschäftslage kein schlüssiges Bild machen.