2.3.3.4. Der Beklagte behauptet, aktuell eine gute Auftragslage zu haben. Hierfür verweist er auf den von der H._____ unterzeichneten Auftrag mit einem Volumen von Fr. 8'050.00 (BB 18) und die beiden Quittungen der H._____ über Barzahlungen von Fr. 2'999.80 und Fr. 6'700.00 (BB 19 f.). Des Weiteren verweist er auf die Auftragsliste diverser Kunden (BB 21). Selbst wenn sämtliche dieser Angaben zutreffen sollten, ist die angeblich gute Geschäftslage damit mitnichten dargetan. Der Beklagte erzielte in den Jahren 2023 und 2024 Erträge von Fr. 134'906.96 bzw. Fr. 237'862.40 (vgl. BB 16, S. 4;