Ansonsten versuchte er seine Lebenshaltungskosten offensichtlich mit dem Verbrauch des Eigenkapitals bzw. des Gewinns zu decken. Diese Gelder reichten hierfür aber offensichtlich nicht aus, weshalb am 31. Dezember 2023 auf dem Kapitalkonto ein Minus von Fr. 11'177.45 resultierte (BB 16, S. 5). Die Geschäftslage hat sich augenscheinlich selbst im Jahr 2024 nicht verbessert, vielmehr hat sich dieselbe gar noch verschlechtert. Nach Berücksichtigung der privaten Bezüge verzeichnete das Kapitalkonto am 31. Dezember 2024 ein Minus von Fr. 31'886.28 (BB 17, S. 5). Der Beklagte erzielte folglich keinen Gewinn, sondern musste Verluste verzeichnen.