die eingereichten Buchhaltungsunterlagen allerdings nicht glaubhaft ist. So befand sich auf dem Geschäftskonto (Kontokorrent) bei der C._____ (vgl. auch BB 14) am 1. Januar 2023 offensichtlich kein positiver Saldo bzw. am 31. Dezember 2023 ein solcher von lediglich Fr. 420.05 (BB 16, Jahresabschluss 2023 "Bilanz", S. 2). An flüssigen Mitteln waren Ende 2023 einzig Fr. 1'101.55 vorhanden. Die Debitoren beliefen sich (ohne Mieterkautionen) am 31. Dezember 2023 auf Fr. 2'269.30. Diesen Forderungen standen kurzfristige Verbindlichkeiten von Fr. 16'636.74 gegenüber (BB 16, S. 3). Der Beklagte erzielte im Jahr 2023 zwar einen Ertrag von Fr. 134'906.96 (BB 16, S. 6).