Er habe keine Unterhaltsverpflichtungen. Der Nettomietzins betrage Fr. 2'150.00. Für die Krankenkassenprämie bezahle er Fr. 301.75 sowie für Telefon und Internet Fr. 60.95. Er besitze zwei Fahrzeuge, einen VW Polo und einen Mercedes GLC 43 AMG. Für den Mercedes bezahle er monatliche Leasingraten von Fr. 838.00. Der Mercedes sei allerdings an Frau E._____ zu einem Preis von Fr. 850.00/Monat vermietet. Der Beklagte habe damit glaubhaft gemacht, dass er nicht nur mittel-, sondern auch langfristig zahlungsfähig sei (Beschwerde Rz. 24 f., 28 und 30).