Der Beklagte lasse sich einen Monatslohn auf das Konto lautend auf B._____ auszahlen. Schulden oder Altlasten bestünden keine. Die laufenden Verpflichtungen bzw. monatlichen Fixkosten bestünden in den Mietkosten für die Werkstatt von Fr. 790.00 (bzw. Fr. 697.90 bis am 30. September 2025) und in den Lohnkosten von mindestens Fr. 6'500.00 für ihn und von Fr. 1'300.00 für den Lehrling. Die anfallenden Kosten (Material) würden jeweils laufend beglichen werden. Kreditoren oder andere Forderungen bestünden zurzeit keine. Der Beklagte sei nicht verheiratet und kinderlos. Er lebe alleine in einem Mietobjekt. Er habe keine Unterhaltsverpflichtungen.