Auf dem Konto bei der C._____, das auf die Einzelfirma "D._____" laute, finde sich ein positiver Saldo von Fr. 22'588.58 (Stand 4. November 2025). Auf dem Privatkonto lautend auf den Namen des Beklagten finde sich ein Guthaben von Fr. 9'681.69. Aus den eingereichten Jahresabschlüssen der Geschäftsjahre 2023 und 2024 (der Abschluss 2024 sei provisorisch) ergebe sich, dass die Einzelfirma im Jahr 2023 Fr. 31'447.32 und im Jahr 2024 Fr. 34'749.09 an Gewinnen erzielt habe. Eine dauerhafte Liquiditätskrise liege damit nicht vor. Ferner sei die Auftragslage als positiv zu beurteilen.