2.3.2. Hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit führt der Beklagte im Wesentlichen aus, dass die Konkurseröffnung auf zwei Umstände zurückzuführen sei. Aufgrund der viele Auftragseingänge in den letzten Monaten habe er die administrativen und organisatorischen Arbeiten vernachlässigt. Zudem hätten Probleme mit der Zustellung bestanden, da sich seine Domiziladresse seit dem 1. April 2023 am […] und nicht wie im Handelsregister eingetragen an der […] befinde. Trotz entsprechender Meldung sei die Adressänderung erst am 28. Oktober 2025 im Handelsregister angepasst worden (Beschwerde Rz. 7 f.).