1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes F._____ vom 14. März 2025 für eine Forderung von Fr. 7'497.55 nebst 5 % Zins seit 21. März 2024 (Forderungsgrund: "Rechnung Nr. bbb"). 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 5. Juni 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 4. Juli 2025 wurde dem Beklagten am 8. Juli 2025 zugestellt. 2. 2.1. Die Klägerin stellte am 2. September 2025 (Posteingang) beim Bezirksgericht Zurzach das Konkursbegehren. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zurzach erkannte am 20. Oktober 2025 wie folgt: