2.2. Die Beklagte hat mit der Beschwerde einen Beleg betreffend die von ihrem Konto bei der Aargauischen Kantonalbank am 15. Oktober 2025 an das Regionale Betreibungsamt Q._____ mit dem Zahlungszweck "[…]" erfolgte Bezahlung von Fr. 2'638.55 eingereicht, was dem in der Vorladung vom 17. September 2025 per 28. Oktober 2025 errechneten Schuldbetrag in der Betreibung Nr. aaa (inkl. Zinsen und Kosten) entspricht (vgl. act. 11). -4-