1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts D._____ vom 27. März 2025 für eine Forderung von Fr. 1'787.30 nebst Zins zu 5 % seit 27. März 2025 sowie für eine Forderung von Fr. 132.35. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 1. Mai 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 5. September 2025 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Zofingen das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 10. Juni 2025 der Beklagten am 15. August 2025 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.