3. 3.1. Mit Beschwerde bringt der Kläger unter anderem vor, dass er zur Klarstellung der Eigentumsverhältnisse einen aktuellen Grundbuchauszug vorlege. Dieser belege den Eigentumswechsel von C._____ auf den Kläger. Die Kündigungsandrohung enthalte auf der zweiten Seite die Fristansetzung. Die zweite Seite sei versehentlich nicht kopiert worden und werde nun mit Beschwerde nachgereicht.