3. 3.1. Gegen diesen ihm am 24. Oktober 2025 zugestellten Entscheid erhob der Kläger am 30. Oktober 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Rückweisung an die Vorinstanz zur neuen Beurteilung der Klage, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 3.2. Es wurde keine Beschwerdeantwort eingeholt. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: