Mit zusätzlicher separater Eingabe vom 25. Oktober 2025 (Postaufgabe: 27. Oktober 2027) an das Obergericht des Kantons Aargau beantragte der Kläger abermals den Ausstand der vorinstanzlichen Gerichtspräsidentin und begründete diesen. Bezüglich des vom Kläger gestellten Ausstandsgesuchs hat das Obergericht ein separates Verfahren eröffnet (ddd). 3.2. Es wurde keine Beschwerdeantwort eingeholt. Das Obergericht zieht in Erwägung: