3. 3.1. Gegen diese Verfügung vom 17. Oktober 2025 erhob der Kläger mit Eingabe vom 25. Oktober 2025 (Postaufgabe: 27. Oktober 2027) beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde. Darin beantragte er in Aufhebung der angefochtenen Verfügung u.a. die Anordnung der von ihm mit Eingabe vom 14. Oktober 2025 verlangten superprovisorischen Ausreisesperre für D._____, die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sowie den Ausstand der vorinstanzlichen Gerichtspräsidentin. -3-