2.2. Die Gesuchsgegnerin bringt in ihrer Stellungnahme vor, eine Partei, die eine Gerichtsperson ablehnen wolle, habe dem Gericht unverzüglich ein entsprechendes Gesuch zu stellen. Im Rahmen des vorsorglichen Massnahmenverfahrens SF.2025.19 beziehungsweise deren fast fünfstündigen Verhandlung sei im Anschluss an die Parteibefragung versucht worden, zusammen mit den Kindseltern und ihren Vertretern eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindswohls zu finden. Dabei sei, wie in Vergleichsgesprächen üblich, eine erste Einschätzung der tatsächlichen und rechtlichen Prozesschancen und -risiken vorgenommen worden, ohne jedoch den Entscheid vorwegzunehmen (Stellungnahme Ziffer 2.1).