In der "Replik" hält er fest, dass der Vorwurf einer verspäteten Erhebung des Ausstandsgesuchs nicht zutreffe. Die massgeblichen Gründe seien für ihn erst schrittweise im Verlauf der Entwicklungen erkennbar gewesen. Ausschlaggebend gewesen für das Ausstandsgesuch sei jedoch die erst kürzlich ergangene Verfügung vom 17. Oktober 2025.