Die Beweisaufnahme im Wiederaufnahmegesuch sei verweigert worden. In der Verfügung vom 17. Oktober 2025 sei ein Kostenvorschuss von Fr. 500.00 verlangt worden, obwohl die angekündigten neuen Belege nicht eingefordert oder gesichtet worden seien. Die materielle Prüfung von Kindesschutzaspekten an einen Kostenvorschuss zu knüpfen, ohne die Relevanz der neuen Beweismittel zu prüfen, sei rechtsstaatlich bedenklich.