2.2. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2025 wies die Präsidentin des Bezirksgerichts Q._____ das Gesuch um superprovisorische Massnahmen ab und verlangte gleichzeitig vom Gesuchsteller die Bezahlung eines Kostenvorschusses in der Höhe von Fr. 500.00. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2025 (Postaufgabe) stellte der Gesuchsteller beim Obergericht des Kantons Aargau ein Ausstandsgesuch mit folgenden Anträgen: -3- "- Gerichtspräsidentin B._____ sei wegen begründetem Verdacht auf Befangenheit sowie wegen schwerwiegender Verfahrensmängel in den Ausstand zu versetzen.