2.5. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2024 (Postaufgabe) reichte der Beklagte erneut unaufgefordert eine Stellungnahme ein. 2.6. Mit Entscheid vom 12. Dezember 2024 erkannte das Bezirksgericht Rheinfelden, Präsidium des Zivilgerichts, was folgt: -3- " 1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs wird der Gesuchstellerin [=Klägerin] in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 1. Juli 2024) für den Betrag von Fr. 100'000.– nebst Zins zu 2.5 % seit 1. Januar 2021 provisorische Rechtsöffnung erteilt.