2. 2.1. Mit Eingabe vom 11. September 2024 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht R._____ das Gesuch um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für Fr. 100'000.00 nebst Zins zu 2.5 % seit dem 1. Januar 2021 zuzüglich Betreibungskosten von Fr. 204.00, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten. 2.2. Der Beklagte ersuchte mit Stellungnahme vom 30. September 2024 sinngemäss um Abweisung des Rechtsöffnungsbegehrens. 2.3. Die Klägerin äusserte sich mit Eingabe vom 10. Oktober 2024 zur Stellungnahme. 2.4. Der Beklagte reichte mit Eingabe vom 18. Oktober 2024 (Postaufgabe) eine Ergänzung zu seiner Stellungnahme ein.