1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ vom 1. Juli 2024 für eine Forderung von Fr. 100'000.00 nebst Zins zu 2.5 % seit dem 1. Januar 2021. Unter "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: "Darlehen gem. Darlehensvertrag vom 09. Dezember 2020". 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 5. Juli 2024 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag.