Hinsichtlich der Debitoren macht die Beklagte geltend, im März und Mai 2025 zwei grössere Projekte mit der D._____ SA in der Höhe von insgesamt Fr. 835'296.25 ausgeführt und abgerechnet zu haben (Beschwerde, N 10). Diesbezüglich legt sie einen Werkvertrag vom 11. April 2023 sowie eine Rechnung vom 4. März 2025 an die D._____ SA über Fr. 193'499.00 ins Recht, worauf zudem ein Teilzahlungsabzug von Fr. 1'741'491.00 vermerkt ist (BB 7). Im Weiteren reicht die Beklagte eine Rechnung "Nachträge und Regien Nr. 264" vom 22. Mai 2025 über Fr. 490'557.85 und eine Schlussrechnung "(Rückbehalt) Nr. 259" vom 22. Mai 2025 über Fr. 151'239.40 (BB 8) ein.