eingereichte Erfolgsrechnung per 31. Dezember 2024 [BB 6]) nicht unterzeichnet und stellt damit grundsätzlich eine reine Parteibehauptung dar, worauf nicht abgestellt werden kann. Es fehlen sodann amtlich geprüfte Dokumente wie eine definitive Steuerveranlagung, die die Richtigkeit der gemachten Angaben verifizieren lässt.