Die Konkursforderung in der Höhe von Fr. 16'610.55 wurde bei der Obergerichtskasse hinterlegt. Diesbezüglich gilt es jedoch anzumerken, dass die Hinterlegung der Konkursforderung vom Privatkonto des Gesellschafters der Beklagten, C._____, erfolgte (BB 4), womit diesem nun eine Forderung gegenüber der Beklagten in genannter Höhe zusteht (Gesellschafterdarlehen), was die Höhe der Kreditoren grundsätzlich nicht verringert.