Hinsichtlich der übrigen noch offenen Betreibungen macht die Beklagte in ihrer Beschwerde zwar keine konkreten Angaben, aufgrund ihrer Ausführungen (vgl. Beschwerde, N 14) und mangels entsprechender Zahlungsnachweise ist davon auszugehen, dass diese Forderungen in vollem Umfang weiterbestehen. Im Ergebnis weist die Beklagte (ohne die vorliegende Konkursforderung) folglich in Betreibung gesetzte Kreditoren in der Höhe von Fr. 46'852.40 auf. Die Konkursforderung in der Höhe von Fr. 16'610.55 wurde bei der Obergerichtskasse hinterlegt.