Die im Betreibungsregisterauszug vermerkten Schulden bei der E._____ AG in der Höhe von insgesamt Fr. 51'077.25 (Betreibung Nr. bbb) bestehen gemäss dem Schreiben der E._____ AG an die Beklagte vom 16. Oktober 2025 (BB 10) nur noch im Umfang von Fr. 2'374.00. Hinsichtlich der übrigen noch offenen Betreibungen macht die Beklagte in ihrer Beschwerde zwar keine konkreten Angaben, aufgrund ihrer Ausführungen (vgl. Beschwerde, N 14) und mangels entsprechender Zahlungsnachweise ist davon auszugehen, dass diese Forderungen in vollem Umfang weiterbestehen.