Einige Vertragspartner hätten eine umgehende Zahlung zugesichert, mit deren Eingang die Beklagte im Verlauf der nächsten 1-2 Wochen fest rechnen könne. Da eine umgehende Bezahlung sämtlicher offener Forderungen den Betrieb der Beklagten an anderer Stelle gefährden würde, habe sich die Beklagte mit dem Betreibungsamt I._____ auf eine Abzahlungsvereinbarung geeinigt. -7-