_ zeige, sei er dazu in der Lage, wobei die Gesamtsumme der sich im Betreibungsstadium oder darüber hinaus befindenden Forderungen – ohne diejenige der Klägerin – Fr. 46'852.40 betrage. Zudem erwarte die Beklagte selbst in den nächsten Tagen Zahlungen in erheblicher Höhe. C._____ habe nach der Konkurseröffnung Kontakt mit sämtlichen "Grossschuldnern" aufgenommen und auf die Notwendigkeit der umgehenden Zahlung hingewiesen. Einige Vertragspartner hätten eine umgehende Zahlung zugesichert, mit deren Eingang die Beklagte im Verlauf der nächsten 1-2 Wochen fest rechnen könne.