Die weiteren Forderungen, welche sich gemäss Betreibungsregisterauszug im Pfändungs- oder Konkursstadium befinden würden, hätten sich alle im Frühling 2025 "ereignet", als sich die Liquidität der Beklagten zugespitzt habe, weil sie bei den eigenen Debitoren grössere Zahlungsverzüge habe verzeichnen müssen. Wenn es in den Vorjahren vereinzelt zu Betreibungen gekommen sei, seien die betreffenden Forderungen alle umgehend nach Eingang der Betreibung getilgt worden. Dies zeige auch die aktuelle Schuldnerinformation des Betreibungsamtes I._____.