Im Jahr 2024 habe sich der "Handelsertrag" der Beklagten auf Fr. 2'089'528.36 belaufen. Die Beklagte habe sich in vielen Bauprojekten "platzieren" und ihr Kundenportfolio erfreulich ausbauen können. Dies zeige sich auch anhand der Debitoren, die per 31. Dezember 2024 einen Betrag von Fr. 205'877.44 ausmachen würden. Im März und Mai 2025 habe die Beklagte zwei Projekte der D._____ SA mit einer gesamten Auftragssumme von insgesamt Fr. 835'296.25 ausführen und abrechnen können.