2.3.2. Hinsichtlich ihrer Zahlungsfähigkeit macht die Beklagte geltend, dass sie seit ihrer Gründung ein erfolgreiches und solides Geschäft führe. Sie habe in den letzten Jahren stets einen stattlichen Gewinn erzielt. Per 31. Dezember 2024 habe die Beklagte einen Gewinn von Fr. 33'289.77 und im Geschäftsjahr 2023 einen solchen von Fr. 27'698.53 erzielt. Die Geschäfte würden gut laufen und auch die Auftragslage sei stets erfolgsversprechend gewesen, was mitunter die Umsätze der letzten Jahre aufzeigen würden. Im Jahr 2024 habe sich der "Handelsertrag" der Beklagten auf Fr. 2'089'528.36 belaufen.