2.2. Die Konkursforderung belief sich inkl. Zinsen und Kosten auf Fr. 16'610.55 (act. 8 f.). Nach der Konkurseröffnung hat die Beklagte noch innert der Beschwerdefrist am 24. Oktober 2025 Fr. 16'610.55 bei der Obergerichtskasse des Kantons Aargau hinterlegt (BB 4; Auskunft der Obergerichtskasse). Damit ist die Konkursforderung der Klägerin samt Zinsen und Kosten gedeckt.