3. Die Gegenforderung von Fr. 900.00 sei abzuweisen. 4. Alle Anwaltskosten und Verfahrenskosten seien Herrn A._____ aufzuerlegen." 3.2. Der Kläger beantragte mit Beschwerdeantwort vom 20. November 2025: " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten des Beklagten." 3.3. Der Beklagte nahm mit Eingabe vom 19. Dezember 2025 zur Beschwerdeantwort Stellung. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: