1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 14. August 2025 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Gesuch vom 28. August 2025 beantragte der Kläger beim Präsidium des Bezirksgerichts Aarau: " 1. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamtes Q._____, Zahlungsbefehl vom 12. August 2025, sei für CHF 2'139.40 (Parteientschädigung), nebst Zins zu 5 % seit 6. Juni 2025, sowie für CHF 900.00 (Widerklage) nebst Zins zu 5 % seit 5. Mai 2025, aufzuheben und es sei in diesem Umfang definitive Rechtsöffnung zu erteilen.